Homeschooling: Angebote für das Lernen zu Hause (2024)

Das Schuljahr 20/21 war von Hybridunterricht geprägt, Homeschooling gehörte zum Alltag. Das verändert Schule nachhaltig. Die meisten Lehrkräfte nutzen inzwischen digitale Lernplattformen, auf die sie nicht nur Aufgabenblätter stellen, sondern auch Links zu Lernapps oder Erklärvideos. Das hatte zuletzt auch die zweite repräsentative Umfrage Deutsches Schulbarometer Spezial Corona-Krisevom September 2021 gezeigt. Viele Schulen haben in den vergangenen Monaten Konzepte entwickelt, wie sie die Schülerinnen und Schüler zu Hause besser erreichen, und wie sie digitale Formate langfristig in den Unterricht integrieren. Doch für Lehrkräfte und Eltern ist es oft nicht leicht, in dem Überangebot die richtigen digitalen Lernformate auszuwählen. Das Schulportal gibt Tipps, wo interessante Formate für das selbstregulierte Lernen zu Hause und für den Online-Unterricht zu finden sind.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht zu Schulschließungen und Distanzunterricht?

In seinem Beschluss vom 19. November hat das Bundesverfassungsgericht die Schulschließungen im April 2021 für zumutbar erklärt. Wichtige Voraussetzung für diese Einschätzung war das Angebot von Distanzunterricht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. In dieses Recht griffen die seit Beginn der Pandemie in Deutschland erfolgten Schulschließungen in schwerwiegender Weise ein, wie die in den sachkundigen Stellungnahmen dargelegten tatsächlichen Folgen dieser Maßnahmen deutlich zeigen.

Dafür, dass der Gesetzgeber in dieser Situation den Schülerinnen und Schülern den Wegfall von Unterricht in der Schule trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Belastungen zumuten konnte, waren unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung: Zu vollständigen Schulschließungen kam es – anders als bei den sonstigen Beschränkungen zwischenmenschlicher Kontakte – nicht bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, sondern erst bei einem weit höheren Wert von 165. Die Länder waren verfassungsrechtlich verpflichtet, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der „Bundesnotbremse“ nach Möglichkeit durch Distanzunterricht zu ersetzen.

Distanzunterricht war laut Verfassungsgericht sogar einklagbar. In der Begründung heißt es dazu:

Für die Zumutbarkeit der Schulschließungen ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die ersatzweise Durchführung von Distanzunterricht im Grundsatz gewährleistet war.

Nach sachkundiger Einschätzung können jedenfalls ab der Sekundarstufe und bei guter digitaler Ausstattung des Schulbetriebs sowie angepassten pädagogischen Konzepten zumindest Fertigkeiten und Wissen auch durch Digitalunterricht erfolgreich vermittelt werden. Zwar konnte der Bundesgesetzgeber mangels schulrechtlicher Kompetenz nicht selbst dafür sorgen, dass die Eingriffsintensität seiner Anordnung des Wegfalls von Präsenzunterricht durch die Einrichtung von Distanzunterricht abgemildert wird. Es bedurfte insoweit jedoch keines eigenständigen gesetzlichen Interessenausgleichs, weil die Länder bereits nach Art. 7 Abs. 1 GG verpflichtet sind, den für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen unverzichtbaren Mindeststandard schulischer Bildung zu wahren. Wird dieser Mindeststandard wie hier aus überwiegenden Gründen des Schutzes von Leben und Gesundheit durch einen länger andauernden Wegfall des Präsenzschulbetriebs unterschritten, müssen die verbleibenden Möglichkeiten zur Wahrung dieses Standards genutzt werden. Daher mussten die Länder auch für die Dauer des bundesgesetzlich verfügten Verbots von Präsenzunterricht dafür sorgen, dass nach Möglichkeit Distanzunterricht stattfinden konnte.

Soweit an einzelnen Schulen Distanzunterricht nicht in nennenswertem Umfang vorgesehen war, obwohl dem keine durchgreifenden Hindernisse personeller, sächlicher oder organisatorischer Art entgegenstanden, konnte jede Schülerin und jeder Schüler dieser Schulen auf der Grundlage des Rechts auf schulische Bildung entsprechende Vorkehrungen verlangen.“

Wo finden Lehrkräfte gute digitale Lernformate für das Distanzlernen?

Woran erkennt man gute Angebote für Fernunterricht und Homeschooling? Die neue Lernplattform „School to go“ bündelt digitale Lernangebote, deren Qualität wissenschaftlich geprüft ist. Mehr als 800 Angebote sind auf der Website kostenlos verfügbar. Lehrkräfte oder Eltern können nach Fach und Jahrgangsstufe auswählen. Julia Knopf, Bildungsforscherin und Mitinitiatorin der Plattform, erklärt im Interview mit dem Schulportal was ein gutes digitales Lernformat ausmacht und was Lehrkräfte bei der Auswahl beachten sollten.

Welche Apps empfehlen Lehrerinnen und Lehrer für das digitale Lernen?

App-Tipps: Padlet, meetzi oder Moodle – welche Apps empfehlen Lehrerinnen und Lehrer für das digitale Lernen? Auf dem Schulportal stellen Lehrkräfte regelmäßig Apps vor, die die gern für den Unterricht verwenden. Dabei erfüllen die Apps ganz verschiedene Funktionen Neben virtuellen Klassenräumen werden auch Apps zum Erstellen von Erklärvideos, Wissenstests oder zur Unterrichtsplanung empfohlen. Alles über Lehrer-Apps finden Sie hier.

Lernplattformen: Fast alle Schulen arbeiten inzwischen mit digitalen Lernplattformen. Welche es gibt, wie sie am besten genutzt werden und was beim Datenschutz zu beachten ist, erfahren sie im Interview mit Jacob Chammon. Der Däne war Schulleiter in Berlin und ist seit einem knappen Jahr Vorstand vom Forum Bildung Digitalisierung.

Wie kommen Schülerinnen und Schüler zu Laptops oder Tablets für das Lernen zu Hause?

Digitale Endgeräte: Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht über ein digitales Endgerät verfügen, sollen möglichst Leihgeräte von der Schule bekommen. Der Bund hat dafür mehr als 500 Millionen Euro zusätzlich zum Digitalpakt in einem Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung gestellt. Bremen hat als erstes Bundesland alle Schülerinnen und Schüler mit Tablets ausgestattet. Die iPads wurden noch vor dem zweiten Lockdown verteilt. Rainer Ballnus, der Leiter des Bremer Zentrums für Medien, erklärt im Interview, warum sich Bremen für Tablets und gegen Laptops entschieden hat und wie die Geräte ausgestattet sind. Das Schulportal hatte sich an der Gesamtschule Bremen-Ost angesehen, wie die Verteilung der Schüler-Tablets vor Ort ablief und was die Schule dabei beachten musste.

Doch in vielen Bundesländern konnten die Gelder für die digitalen Endgeräte nicht schnell genug abgerufen werden. Nun sollen die Jobcenter die Kosten für bestimmte digitale Endgeräte übernehmen, damit Kinder in Familien, die auf Grundsicherung angewiesen sind, am Distanzunterricht teilnehmen können. Übernommen werden soll das, was die Schulen jeweils dafür vorschlagen oder vorschreiben. Voraussetzung ist, dass durch die Schule kein Gerät zur Verfügung gestellt werden kann.

Wie kommunizieren Lehrkräfte im Homeschooling mit Kindern und Eltern?

Austausch mit den Eltern: Ob die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern während der Corona-Krise gelingt, hängt vor allem davon ab, welche Kommunikationskultur in den Schulen gelebt wird. Wer schon vor der Krise den Austausch mit den Eltern über die reine Gremienarbeit hinaus gepflegt hat, kann nun leichter Kontakt zu den Familien halten. Insbesondere an Grundschulen spielt das jetzt eine große Rolle, weil jüngere Kinder beim Lernen zu Hause mehr Unterstützung brauchen. Wie ein guter Austausch aussehen kann, zeigt das Beispiel der Franz Leuninger Schule in Hessen. Hier können Sie ausführlich nachlesen, was bei der Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule hilft.

Beziehungen aufrecht erhalten: Der ehemalige Berliner Schulleiter Helmut Hochschild und der Radiojournalist Leon Stebe berichten in einer Sonderfolge des Podcasts „Schule kann mehr” von vielen kreativen Ideen und sprechen darüber, wie die sozialen Beziehungen innerhalb der Schulgemeinschaft im Homeschooling aufrechterhalten bleiben können. DasSchulportalpräsentiert ausgewählte Folgen des Podcasts.

Wie funktioniert das selbstständige Lernen im Fernunterricht?

Dort, wo Kinder es gelernt haben, Verantwortung für den eigenen Lernprozess zu übernehmen, klappt auch das Lernen zu Hause besser. Viele Lehrkräfte, die bisher noch nicht mit Wochenplänen oder Portfolios gearbeitet hatten, gehen nun im Fernunterricht neue Wege. Das Schulportal hat an zwei Schulen mit besonderen Konzepten zur Eigenverantwortung nachgefragt, wie das selbstständige Lernen während der Pandemie funktioniert hat und wie die Erfahrungen für die künftige Schulentwicklung genutzt werden können. In den Videos ist anschaulich dargestellt, wie das Konzept des eigenverantwortlichen Lernens funktioniert. Lernpläne und andere Materialien der Schulen stehen zum Download bereit.

Wo gibt es gute Praxiskonzepte von Schulen zum Distanzlernen?

Der Deutsche Schulpreis Spezial 20I21 der Robert Bosch Stiftung und der Heidehof Stiftung hat in einer Sonderausgabe nach erfolgreichen Konzepten gefragt, die während der Corona-Pandemie entstanden sind und die das Potenzial haben auch danach Schule besser zu machen. Die Jury hat aus den 366 Bewerbungen 121 besonders innovative und wirksame Schulkonzepte ausgewählt, die sich Ende Februar auf einem digitalen Schulcamp vorgestellt haben. Alle 121 Konzepte sind auf dem Schulportal dokumentiert. Hier können Schulen aller Schularten sehr konkrete Anregungen finden und Schulen in ihrer Region suchen, mit denen sie sich zum Austausch der Ideen vernetzen können. Die Konzepte sind thematisch gegliedert nach folgenden Schwerpunkten:

  • Digitale Lösungen umsetzen
  • Tragfähige Netzwerke knüpfen
  • Bildungsgerechtigkeit fördern
  • Selbstorganisiertes Lernen ermöglichen
  • Alle Schülerinnen und Schüler individuell fördern
  • Beziehungen wirksam gestalten
  • Zusammenarbeit in Teams stärken

Wie können Leistungen im Fernunterricht bewertet werden?

Noten für Schülerarbeiten, die zu Hause erbracht wurden, sind umstritten. Dennoch sind auch im Homeschooling Leistungsmessung und Feedback wichtig. Bildungsforscher Kai Maaz von der Expertenkommission der FriedrichEbert-Stiftung plädiert für ein individualisiertes Feedback, das ohnehin viel aussagekräftiger sei als eine Durchschnittsnote auf dem Zeugnis.

Fraglich ist auch, ob nach dem Lockdown in Klassenarbeiten Wissen abgefragt werden kann, das sich Schülerinnen und Schüler zu Hause selbst aneignen sollten. Und wiekönnen Leistungen im Mix aus Präsenz- und Fernunterricht bewertet werden? Schulrechtsexperte Thomas Böhm beantwortet im Interview mit dem Schulportal die wichtigsten Fragen dazu.

Wie kann künstliche Intelligenz das individuelle Lernen unterstützen?

Sachsen testet zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) an Schulen. Dabei gehe es um die Frage, ob KI Lehrerinnen und Lehrer beim Unterrichten sowie Schülerinnen und Schüler beim individuellen Lernen unterstützen könne, teilte das sächsische Kultusministerium am 8. Juli 2021 in seinem Blog mit. Der Test erfolge im Auftrag der Kultusministerkonferenz. Konkret geht es um das Intelligente Tutorielle System (ITS) Area9 Rhapsode, das von einem dänischen Unternehmen entwickelt wurde. Es werde bereits in Dänemark und Großbritannien genutzt.

„Area9 soll den Präsenzunterricht nicht ersetzen. Untersucht wird vielmehr, ob das Programm den Unterricht sinnvoll ergänzen kann“, hieß es. Hinter dem ITS stehe ein Algorithmus, der speziell für das Lernen entwickelt wurde. Dadurch passe das Programm für jede Schülerin und jeden Schüler vollautomatisiert den individuellen Lernweg an. „Jeder Schüler erlebt damit eine Eins-zu-Eins-Betreuung. Dabei erkennt das KI-System selbstständig, wann der Schüler einen Lernbereich verstanden hat. Der Schüler setzt sich dabei nur mit den Inhalten auseinander, die für ihn wirklich relevant sind.“

Wenn der Schüler oder die Schülerin eine Aufgabe löst, merkt sich das Programm den Lernstand des Kindes und generiert danach die nächsten Aufgaben, wie das Kultusministerium weiter erklärt. Zudem hätten Lehrkräfte die Möglichkeit, sich die Lernkurven für jedes Kind anzeigen zu lassen. Damit könne die Lehrkraft noch individueller auf die Schülerinnen und Schüler eingehen. Ergebnisse sollen nach Abschluss der Testphase Ende Juli ausgewertet werden. dpa

Welche Erfahrungen gibt es mit digitalen Prüfungen und Klassenarbeiten im Homeschooling?

Mit digitalen Prüfungen experimentieren bisher vor allem Universitäten. Die Erfahrungen könnten auch für Schulen interessant sein. Rechtliche Frage müssen geklärt sein, beispielsweise wenn die Technik versagt. Auch der Datenschutz muss geregelt werden. Aber auch Schulen experimentieren bereits mit digitalen Formaten der Lernstandserhebung. An der Schiller-Schule Bochum gibt es schon länger solche Formate, im Homeschooling lassen sich diese Erfahrungen nun nutzen. Das Schulportal sprach mit Lehrkräften der Schiller-Schule und mit Mitarbeitenden der Technischen Universität Dresden über deren Erkenntnisse beim Einsatz von digitalen Prüfungen und Tests. Hier geht es zum Bericht.

Wo finden Eltern Tipps für das Homeschooling?

Merkblatt des Grundschulverbandes: Tipps, wie Eltern von Kindern im Grundschulalter auch ohne digitale Medien das Lernen unterstützen können, gibt es im Merkblatt des Grundschulverbandes. Rechnen lässt sich im Homeschooling zum Beispiel auch gut mit Karten- oder Würfelspielen üben.

Tipps für Eltern: Wie das Lernen zu Hause gelingen kann, beschreibt Grundschullehrern Sabine Czerny in ihrer Kolumne auf dem Schulportal. Wie kann jedes Familienmitglied für Homeschooling und Homeoffice einen geeigneten Platz finden? Welches Pensum ist für das Kind angemessen? Und wie schaffen es Eltern, die Kinder für die Aufgaben im Fernunterricht motivieren?

Was ist beim Urheberrecht und Datenschutz im Homeschooling zu beachten?

Der Verlag für Rechtsjournalismus (VFR) hat einen kostenfreien Ratgeberzum Thema “Urheberrecht beim Homeschooling: Worauf müssen Lehrkräfte achten?” veröffentlicht.

Hier finden interessierte Lehrkräfte und Eltern einen transparenten Überblick über folgende Aspekte:

  • Wann ist von Distanz- und Präsenzunterricht die Rede?
  • Welche Vorschriften gelten?
  • Urheberrechtsverstöße beim digitalen Unterricht: Wer haftet?
  • Datenschutz beim Homeschooling uvm.

Einige digitalen Instrumente, die die Schulen in der Vergangenheit im Homeschooling etabliert hatten, sollen nun aus Datenschutzgründen nicht mehr verwendet werden. So soll beispielsweise in Baden-Württemberg das Konferenztool „Teams“ nicht mehr verwendet werden. In Hessen soll „Webex“ möglichst nicht mehr für Konferenzen mit Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Kultusministerkonferenz hat die Plattform „Educh*eck Digital“ ins Leben gerufen. Hier sollen Tools für Schulen genannt werden, die ein rechtliches Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Die Plattform ist noch im Aufbau.

Welche psychischen Folgen haben Homeschooling und Pandemie ?

Drei Studien haben untersucht, wie sich die Pandemie auf die seelische Verfassung von jungen Menschen auswirkt. Die Studien zeichnen ein alarmierendes Bild vom aktuellen Seelenleben der jungen Generation. Das Schulportal veranschaulicht die wichtigsten Ergebnisse der Studien in einer Infografik.

Dürfen Schulbegleiterinnen und Schulegleiter Kinder auch im Online-Unterricht unterstützen?

In der Rubrik „Fragen an Experten“ erklärt der Psychologe und Schulberater Klaus Seifried, was Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter tun können, um auch im Fernunterricht den Kontakt zu den förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen aufrechtzuerhalten. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter (auch „Schulhelfer“ oder „Integrationshelfer“) sind geschulte Personen, die im Rahmen der Erziehungs- und Eingliederungshilfe Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarfen beim Besuch einer Regelschule individuell begleiten und unterstützen.Während der Schulschließungen wird diese Begleitung oft abgebrochen, dabei ist die Unterstützung gerade in dieser Zeit nötiger denn je.

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